Sie kennen jemanden der eine Immobilie verkaufen möchte?
Empfehlen Sie uns weiter!
Bei erfolgreicher Auftragserteilung und Vermittlung erhalten Sie eine hohe Belohnung!
Wir sind ständig auf der Suche nach Objekten, um die Nachfrage aus unserem Kundenstamm decken zu können. Um diese Suche zu unterstützen und Empfehlungsgeber zu motivieren, haben wir die Empfehlungsprämie ins Leben gerufen.
Wir suchen Immobilien, die demnächst verkauft werden sollen, aber noch nicht auf dem Markt inseriert sind. Wenn Sie uns einen Tipp zu einer solchen Immobilie geben und es zum Maklervertrag zwischen dem Eigentümer und einem unserer Makler kommt, erhalten Sie nach erfolgreichem Verkauf der Immobilie eine Tippgeber-Prämie von bis zu 10.000€ (je nach Objektgröße, 10% der Maklerprovision)!
Das Tolle an der Prämie ist dabei: Alle Beteiligten profitieren! Sie erhalten einen nicht unwesentlichen Geldbetrag als Empfehlungsprämie, der potenzielle Verkäufer bekommt durch uns kompetente Unterstützung beim Verkauf seiner Immobilie und wir können die Nachfrage unserer Kunden bedienen.
Falls Sie also jemanden kennen, von dem Sie vermuten oder wissen, dass er demnächst seine Immobilie verkaufen möchte, dann lassen Sie sich diese Gelegenheit nicht entgehen!
Sie kennen jemanden, der seine Immobilie verkaufen möchte? Werden Sie Empfehlungsgeber!
Wie das geht? Ganz einfach: Füllen Sie das unten stehende Formular aus.
Erfolgreicher Maklervertrag und Kaufabschluss der Immobilie durch uns.
Dank Ihrem Tipp schließen wir den Kauf des benannten Objekts erfolgreich ab.
Erhalten Sie eine Prämie von
bis zu 10.000€!
Sind alle Voraussetzungen der Empfehlungsgeber-Vereinbarung erfüllt, erhalten Sie als Dank eine Prämie in Höhe von 10% der Makler-Provision (für weitere Details siehe Empfehlungsgeber-Vereinbarung)
Was ist zu beachten?
1.) Damit Sie für die Empfehlungsprämie qualifiziert sind, sind folgende Voraussetzungen und Bedingungen zu beachten:
2.) Für die Empfehlungsprämie gelten folgende Bedingungen:
3.) Es bestehen keine weiteren mündlichen Abreden zu dieser Vereinbarung. Zusatzvereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmung hierdurch nicht berührt.